Übergangswohnen

AURORA Wohnen

Jeder hat das Recht auf (…) Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“
(United Nations, 1948, Artikel 25)

Mit April 2025 startet AURORA Wohnen: ein Wohnprojekt im oberösterreichischen Zentralraum, das Personen, die ihre Tätigkeit in der Sexarbeit beenden möchten oder eine Auszeit, z.B. auf Grund einer Schwangerschaft brauchen, begleitet und unterstützt.

Warum ein Übergangswohnen?

Viele Sexarbeiter*innen wohnen in dem Zimmer, in dem sie arbeiten. Da die Miete eines Zimmers in einem Laufhaus zwischen 600 und 1.000€ pro Woche beträgt und es oft wöchentlich zum Wechsel des Arbeitsortes kommt, verfügen nur wenige über zusätzlichen privaten Wohnraum.

Die Gründe für einen Ausstiegswunsch sind vielfältig und reichen beispielsweise von Schwangerschaft, über den Wunsch nach beruflicher Neuorientierung bis hin zum Erleben von Gewalt am Arbeitsplatz. Insbesondere für jene, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe stellen können, ist ein Umstieg mit vielen Hürden verknüpft.

Daher entwickeln wir im Zentrum unseres Angebots
ein Wohnangebot für Sexarbeiter*innen in Form eines Übergangswohnens – ab April 2025.

Foto: Timna Türkis

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Für wen?

Die Übergangswohnung bietet vorerst Platz für zwei Frauen* – bei Bedarf auch Schwangeren und Frauen* mit Kleinkindern.

Während der Zeit des Wohnens werden die Klient*innen sozialarbeiterisch betreut und in der Phase der beruflichen Neuorientierung begleitet.  In der ersten Phase der Existenzsicherung finden Beratungsgespräche und Begleitungen zu Behörden in engeren Abständen statt. Danach findet ein wöchentliches Beratungsgespräch begleitend zum Wohnen statt.  

Die Wohndauer im Projekt beträgt 6-9 Monate.

Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeverfahren

Aufnahme:
In einem ersten Aufnahmegespräch werden Rahmenbedingungen und Ziele besprochen. Im Anschluss reicht die Klientin ein Motivationsschreiben ein. Im Anschluss erfolgen vor dem Einzug ein bis zwei weitere Beratungsgespräche anknüpfend an das Motivationsschreiben, in denen weitere Fragen geklärt und Ziele für das Wohnen definiert werden.

Kosten:
Die Mietkosten für die Wohnung sind abgedeckt. Die Klientinnen kommen nur für die Betriebs- und Lebenserhaltungskosten auf.

Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzungen für den Einzug sind die Fähigkeit selbstständig den Alltag zu organisieren, rudimentäre Deutschkenntnisse, um den Beratungsprozess durchführen zu können und die grundsätzliche Vermittelbarkeit an den Arbeits- und Wohnungsmarkt. Ausschlussgründe sind eine aktuelle Suchtthematik oder Suizidalität, sowie die akute Gefährdung von Gewalt, die eine Unterbringung in einer Schutzwohnung erfordern würde.

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Foto: Priscilla du Preez