Übergangswohnen

AURORA Wohnen

Jeder hat das Recht auf (…) Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“
(United Nations, 1948, Artikel 25)

Mit Mai 2025 starten wir „AURORA Wohnen“ – ein Wohnprojekt im oberösterreichischen Zentralraum, das Frauen*, die ihre Tätigkeit in der Sexarbeit beenden möchten oder eine Auszeit, z.B. auf Grund einer Schwangerschaft brauchen, begleitet und unterstützt.

Warum ein Übergangswohnen?

Viele Sexarbeiter*innen wohnen in dem Zimmer, in dem sie arbeiten. Aufgrund der hohen Mietkosten in Laufhäusern und Bordellen sowie des häufigen Wechsels des Arbeitsortes verfügen nur wenige über zusätzlichen privaten Wohnraum.

Die Gründe für einen Ausstiegswunsch sind vielfältig und reichen beispielsweise von Schwangerschaft, über den Wunsch nach beruflicher Neuorientierung bis hin zum Erleben von Gewalt am Arbeitsplatz. Insbesondere für jene, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe stellen können, ist ein Umstieg mit vielen Hürden verknüpft.

Daher entwickeln wir ein Wohnangebot für Sexarbeiter*innen in Form eines Übergangswohnens – ab April 2025.

Foto: Timna Türkis

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Für wen?

Die Übergangswohnung bietet vorerst Platz für zwei Frauen* – bei Bedarf auch Schwangeren und Frauen* mit Kleinkindern.

Während der Zeit des Wohnens werden die Klient*innen sozialarbeiterisch betreut und in der Phase der beruflichen Neuorientierung begleitet.  In der ersten Phase der Existenzsicherung finden Beratungsgespräche und Begleitungen zu Behörden in engeren Abständen statt. Danach findet ein wöchentliches Beratungsgespräch begleitend zum Wohnen statt.  

Die Wohndauer im Projekt beträgt 6-9 Monate.

Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeverfahren

Aufnahme:
In einem ersten Aufnahmegespräch werden Rahmenbedingungen und Ziele besprochen. Im Anschluss reicht die Klientin ein Motivationsschreiben ein. In einem weiteren Beratungsgespräch werden Modalitäten und weitere Fragen geklärt.

Kosten:
Die Mietkosten für die Wohnung sind abgedeckt. Die Klientinnen kommen nur für die Betriebs- und Lebenserhaltungskosten auf.

Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzungen für den Einzug sind die Fähigkeit selbstständig den Alltag zu organisieren, rudimentäre Deutschkenntnisse, um den Beratungsprozess durchführen zu können und die grundsätzliche Vermittelbarkeit an den Arbeits- und Wohnungsmarkt. Ausschlussgründe sind eine aktuelle Suchtthematik oder Suizidalität, sowie die akute Gefährdung von Gewalt, die eine Unterbringung in einer Schutzwohnung erfordern würde.

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Foto: Priscilla du Preez


Wir sagen DANKE für die Unterstützung des Projekts!